Inzwischen ist es ein vollkommen übliches Marketinginstrument, Neukunden mit einem sogenannten Wechselbonus zu begrüßen oder mit einer Sachprämie. Beim Wechselbonus handelt es sich um ein Geldgeschenk, bei der Sachprämie versucht ein Unternehmen, die Kundenbindung über attraktive Sachgeschenke zu etablieren. Wer sich mit den Zugaben beschäftigt, die von Energieversorgern als „Strom mit Prämie“ dabei in den Ring geworfen werden, kann feststellen, dass es von einem zum anderen Anbieter gewaltige Unterschiede gibt. Wer eine große Auswahl unter möglichen Geschenken sucht, sollte sich bei dieser Suche auf die sogenannten großen Stromversorger konzentrieren.
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Nicht gierig werden!
Wenn Geschenke locken, lassen sich viele Menschen eher von ihren Gefühlen leiten als ihrem Verstand zu folgen. Genau deshalb versuchen Stromanbieter und andere Unternehmen ja auch, mit Kundengeschenken zu werben. Es funktioniert. Gerade deshalb sollte niemand einen kritischen Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Wahl seines Stromanbieters verlieren, nur weil z. B. ein Hochglanzbild von einem tollen iPhone lockt. Es ist wichtig, hier auch auf das Kleingedruckte zu achten: Um was für ein Modell handelt es sich überhaupt? Ist es eine aktuelle(re) Version des iPhones oder ein Ladenhüter, den Apple sowieso nur noch schwer verkaufen kann? Lässt sich ein Preis für die angebotene Sachprämie recherchieren? Wie hoch liegt der? Diese Fragen und ähnliche sollte man sich unbedingt stellen, bevor man sich entscheidet, einen Vertrag zu unterschreiben.
Das Kleingedruckte lesen!
Verträge sind schwierig zu lesen. Wer nicht jeden Tag damit umgeht, dem fällt es schwer, sich durch das Juristendeutsch hindurchzuarbeiten. Vielfach führt das dazu, dass dem angestrengt lesenden Kunden bald die Lust verlässt, sich mit dem unmöglichen Juristendeutsch auseinanderzusetzen. Er studiert nicht den kompletten Vertrag mit der notwendigen Aufmerksamkeit, verpasst, dass die wahnsinnig günstigen Konditionen hinsichtlich der Abschlagszahlung und des Grundpreises für den Strom nur für sechs Monate gelten, dass anschließend die Preise deutlich höher und über denen der Mitbewerber liegen und dass die Laufzeit des Vertrages mit diesen hohen Preisen unangenehm lang ist. Wer solche Verträge aufsetzt, hofft, dass tatsächlich die Lust, sich mit Details zu beschäftigen, erlahmt, bevor der unangenehme Teil des Vertragstextes erreicht wird. Es ist also unbedingt nötig, wenn man von einem Geschenk tatsächlich profitieren will, einen Vertrag in allen Einzelheiten zu studieren und zu verstehen.
Wer bietet was?
Sachprämie – das kann ja alles sein. Das ist in der Tat so. Jeder, der über einen Stromanbieterwechsel nachdenkt, sollte sich im Internet ansehen, welche Sachprämien es überhaupt gibt. Natürlich kann man sich jetzt von Anbieterseite zu Anbieterseite kreuz und quer durchs Web klicken, um sich einen Überblick zu verschaffen. Einfacher machen es da Vergleichsportale, die auflisten, was die verschiedenen Energieversorger an Sachprämien jeweils zu bieten haben. Dabei kann man sogar markenspezifisch suchen. Yellow beispielsweise bietet Samsung-Produkte und iPhones. Wer einen Espresso Padmaschine sucht, ist dort ebenfalls richtig. Wer allerdings eine Nintendo Switch haben möchte, sollte es bei Badenova versuchen und den Saugroboter für die Wohnung gibt es bei Sparstrom.
Fazit
Ja, es ist eindeutig möglich, den Stromanbieterwechsel durch die Zugabe in Form einer attraktiven Sachprämie noch lohnender zu gestalten. Aber jedem Kunden sollte dabei bewusst sein, dass auch ein Energieversorger nichts zu verschenken hat und darauf achten, was genau zu welchen Bedingungen ihm bei der Vertragsunterzeichnung angeboten wird.